Ford Fördermittelauskunft
Staatliche Förderung1 für Ihren elektrifizierten Ford!
Es ist offiziell: Ford unterstützt Ihren Einstieg in die Elektromobilität! Alle Details zum Ford Bonus und zur staatlichen Förderung sowie die teilnehmenden Modelle finden Sie auf der Ford Aktionsseite.1
Hier die wichtigsten Punkte zur staatlichen Förderung laut Koalitionsbeschluss zusammengefasst:1
I. Förderfähige Fahrzeuge
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
- Ausschließlich Neuwagen (Kauf oder Leasing)
- Fahrzeugklasse M1 (PKW) mit Erstzulassung im Inland
- Rein batterieelektrische Fahrzeuge (E-Autos)
- Plug-in-Hybride (PHEV), sofern sie spezifische Anforderungen erfüllen
Welche technischen Anforderungen müssen Plug-in-Hybride erfüllen?
- Zeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2027: CO2-Emissionen von maximal 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
- Ab 01.07.2027: Mögliche Umstellung der Kriterien auf CO2-Emissionen im realen Betrieb (Prüfung durch die Bundesregierung läuft)
II. Voraussetzungen für Antragsteller
Wer ist antragsberechtigt & welche Einkommensgrenzen gelten?
- Nur für Privatpersonen
- Maximal 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen als Basisgrenze
- Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € pro Kind (unter 18 Jahren) für bis zu zwei Kinder (maximal 90.000 €)
- Bei Paaren (verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft) wird das Einkommen beider Partner addiert
Wie wird das Einkommen nachgewiesen (auch für Rentner)?
- Durchschnitt der zwei aktuellen Steuerbescheide (maximal drei Kalenderjahre alt)
- Beispiel für einen Antrag Anfang 2026: Durchschnitt der Bescheide von 2024 und 2023
- Bei Rentnern ohne Steuererklärung: Vorlage einer Rentenbezugsbescheinigung sowie einer Selbsterklärung über weitere Einkünfte
- Fehlende Steuererklärungen können nachträglich abgegeben werden, da eine rückwirkende Beantragung möglich ist
III. Höhe der Förderung
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für Kauf & Leasing?
- Der Förderungsbetrag ist für Kauf & Leasing identisch
- Basisförderung: 3.000 € für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 € für Plug-in-Hybride (PHEV)
- Kinderbonus: + 500 € pro Kind (für max. 2 Kinder, also bis zu 1.000 € zusätzlich)
- Soziale Staffelung:
- 1.000 € bei Haushaltseinkommen unter 60.000 €/Jahr
- weitere 1.000 € (insgesamt + 2.000 €) bei Haushaltseinkommen unter 45.000 €/Jahr
- Maximale Förderung (für Kauf & Leasing): bis zu 6.000 € möglich
IV. Ablauf und Bedingungen
Wann & wie erfolgt die Antragstellung?
- Gültig für Neuzulassungen nach dem 01. Januar 2026
- Online-Antragstellung voraussichtlich ab Mai 2026 möglich
- Einstufiges Verfahren: Antragstellung erst nach erfolgter Zulassung
- Antrag muss spätestens ein Jahr nach Zulassung gestellt werden (rückwirkende Förderung)
- Das Zulassungsdatum ist entscheidend, nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags oder Lieferverzögerungen
Welche weiteren Bedingungen & Dokumente sind wichtig?
- Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung (gilt für Kauf und Leasing)
- Erforderliche Dokumente:
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
- Fahrzeugschein (Nachweis der Erstzulassung auf den Antragsteller)
- Zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt
- Empfehlung: Nutzung der Onlinefunktion des Personalausweises (AusweisApp)
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